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   OLG Oldenburg, 26.06.1996 - 2 U 9/96   

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https://dejure.org/1996,12331
OLG Oldenburg, 26.06.1996 - 2 U 9/96 (https://dejure.org/1996,12331)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.06.1996 - 2 U 9/96 (https://dejure.org/1996,12331)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 2 U 9/96 (https://dejure.org/1996,12331)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem wegen Ausfalls der Beleuchtung geschobenen Mofa

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 105/70

    Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.1996 - 2 U 9/96
    Gleichwohl ist zu berücksichtigen, daß einem besonnenen Fußgänger, welcher außerorts zur Nachtzeit am Fahrbahnrand läuft, zuzumuten ist, bei einer erkennbaren Gefährdung durch herannahende Kraftfahrzeuge auf den Fahrbahnrand auszuweichen (BGH VersR 1972, 258; OLG Düsseldorf VersR 1975, 1052; OLG Hamm VersR 1985, 357).
  • BGH, 24.05.1960 - VI ZR 119/59

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf ein auf der Fahrbahn geschobenes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.1996 - 2 U 9/96
    Dies hat zur Folge, daß auch ein auf der Fahrbahn geschobenes und defektes Motorrad oder Mofa sich im Betrieb gem. § 7 StVG befindet (BGH VersR 1960, 804, 805; Jagusch a.a.O. § 7 StVG Rn. 8).
  • OLG Hamm, 29.01.1985 - 9 U 93/84
    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.1996 - 2 U 9/96
    Gleichwohl ist zu berücksichtigen, daß einem besonnenen Fußgänger, welcher außerorts zur Nachtzeit am Fahrbahnrand läuft, zuzumuten ist, bei einer erkennbaren Gefährdung durch herannahende Kraftfahrzeuge auf den Fahrbahnrand auszuweichen (BGH VersR 1972, 258; OLG Düsseldorf VersR 1975, 1052; OLG Hamm VersR 1985, 357).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.1975 - 12 U 153/74
    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.1996 - 2 U 9/96
    Gleichwohl ist zu berücksichtigen, daß einem besonnenen Fußgänger, welcher außerorts zur Nachtzeit am Fahrbahnrand läuft, zuzumuten ist, bei einer erkennbaren Gefährdung durch herannahende Kraftfahrzeuge auf den Fahrbahnrand auszuweichen (BGH VersR 1972, 258; OLG Düsseldorf VersR 1975, 1052; OLG Hamm VersR 1985, 357).
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